Ein Kinderrad mit einer Straßenverkehrszulassung muss folgende technischen Auflagen erfüllen:
1. Klingel
2. zwei von einander unabhängige Bremsen
3. einen weißen Frontreflektor
4. Frontleuchte mit STVO-Zulassung
5. vier Speichenreflektoren bzw. Bereifung mit Scotchbrite Streifen
6. Pedalreflektoren
7. großer roter Reflektor mit Z-Prüfzeichen hinten
8. rote Rückleuchte mit STVO-Zulassung
Bitte beachte, dass eine blinkende LED Beleuchtung nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Bist du dir unsicher, ob das Kinderrad den Anforderungen gerecht wird, schau doch einfach bei uns vorbei wir helfen gerne. Dann steht einer Fahrradprüfung in der Schule durch die Polizei nichts mehr im Wege.
